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Erbschaft- und schenkungssteuerliche Beratung
Bei der Gestaltung des Testaments sowie Vermögensübertragungen zu Lebzeiten ist eine frühzeitige Beratung über die erbschaft- bzw. schenkungsteuerlichen Konsequenzen von größter Bedeutung. Unterbleibt eine solche Beratung, besteht bei Eintritt des Erbfalles die Gefahr einer unnötig hohen Belastung mit Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer.


Ich helfe ihnen durch eine frühzeitige Beratung bei der geplanten Übertragung Ihres Vermögens auf die nächste Generation, die anfallende Erbschaft- und Schenkungsteuer zu optimieren. Dies gilt auch für den Fall der Unternehmensnachfolge. Weiterhin erstelle ich im Erbfall nicht nur Erbschaftsteuererklärungen, sondern zeige den Erben auch Steuer sparende Gestaltungsmöglichkeiten auf.
 
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