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Steuererklärungen und Steuervoranmeldungen sind innerhalb von gesetzlichen Fristen unaufgefordert dem Finanzamt einzureichen. Die nicht fristgerechte oder die inhaltlich unzureichende Abgabe von Erklärungen und Anmeldungen zieht empfindliche Strafen seitens des Finanzamtes nach sich.
Meine Kanzlei erstellt alle erforderlichen Steuererklärungen und Voranmeldungen für das Finanzamt. Bei meinen Mandanten erfolgt dies immer innerhalb der gesetzlichen oder der beantragen Fristen. Die Vorbereitung der Steuererklärungen geschieht mit großer Sorgfalt, damit alle relevanten Einnahmen und Ausgaben des Steuerpflichtigen erfasst und alle nötigen Anträge zur Reduzierung der Steuerbelastung gestellt werden.
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