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Wenn Tätigkeits- und Wohnsitzstaat auseinanderfallen, bringt dies für Selbständige, Arbeitnehmer und Unternehmen vielschichtige Probleme bei der Einkommensteuer, der Sozialversicherung und beim Kindergeld mit sich. Wer sich vor Wohnsitznahme ins nahe Belgien oder in die Niederlande nicht steuerlich beraten lässt, nimmt unter Umständen empfindliche finanzielle Nachteile in Kauf.
Internationales Steuerrecht, insbesondere die Besteuerung bei Grenzgängern, ist ein Tätigkeitsschwerpunkt meiner Kanzlei. Meine Beratung ist die komplexe Klärung der steuerrechtlichen, sozialversicherungsrechtlichen und kindergeldrechtlichen Situation bei Wegzug ins Ausland oder Zuzug ins Inland. Durch meine langjährige Erfahrung auf diesem Spezialgebiet berate ich Sie umfassend und kompetent. In der Euregio stehe ich in enger Kooperation zu belgischen und niederländischen Steuerberatern. Dies gewährleistet eine nahtlose Betreuung meiner Mandanten. |