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Der Jahresabschluss gibt dem Unternehmer einen Überblick des wirtschaftlichen Verlaufs des abgeschlossenen Jahres. Werden bewertungs- oder steuerrechtliche Spielräume bei der Erstellung nicht optimal genutzt, kann dies die Einbuße der Kreditwürdigkeit bei Banken und vermeidbare Steuerzahlungen zur Folge haben.
Ich erstelle zeitnah für meine Mandanten Jahresabschlüsse in Form von Einnahmen-Überschuss-Rechnungen oder Bilanzen mit Gewinn- und Verlustrechnungen nach Ablauf des Jahres. In Abstimmung mit meinen Mandanten suche ich nach einer optimalen Gestaltung des Jahresabschlusses durch die Wahrnehmung von bewertungs- und steuerrechtlichen Spielräumen. Der Jahresabschluss soll sowohl die Kreditwürdigkeit bei den Banken stärken als auch die Steuerbelastung minimieren. |
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